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   BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91   

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BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91 (https://dejure.org/1993,874)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1993 - VI R 64/91 (https://dejure.org/1993,874)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - VI R 64/91 (https://dejure.org/1993,874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 528
  • NJW 1994, 152
  • BB 1993, 1351
  • BB 1993, 698
  • DB 1993, 1698
  • BStBl II 1993, 612
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91
    Für die Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf ihren Zweck abgestellt (BFH-Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).

    Der Steuerpflichtige muß im einzelnen darlegen und beweisen, daß seine Reise durch die besonderen Belange seines Berufes und durch seine spezielle Tätigkeit veranlaßt war und damit ein persönlicher Erlebniswert gegenüber der beruflichen Veranlassung nicht ins Gewicht fällt (BFH-Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

    Das Revisionsgericht ist dennoch zur Prüfung aufgerufen, ob bei der Würdigung dieser Merkmale die maßgebenden rechtlichen Kriterien zutreffend berücksichtigt worden sind (BFH-Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91
    Abziehbare Aufwendungen liegen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Beschlüsse des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Für die Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf ihren Zweck abgestellt (BFH-Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).

    Ganz überwiegend beruflich veranlaßt kann eine solche Reise daher nur sein, wenn das Reiseprogramm auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist (vgl. den BFH-Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91
    Für die Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf ihren Zweck abgestellt (BFH-Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91
    Abziehbare Aufwendungen liegen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Beschlüsse des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entnimmt sie der Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Reise-Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Das sei bei Auslandsgruppenreisen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) regelmäßig nicht der Fall (BFH-Urteile vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612; vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575; vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469).

    Das FG wird im zweiten Rechtsgang festzustellen haben, ob die Teilnahme der Klägerin an der von ihr vorbereiteten Exkursion durch ihre besonderen beruflichen Belange, d.h. ihre berufliche Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft veranlasst war (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1030; BFH-Urteile vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559; in BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Ein konkreter Bezug der Reise zur beruflichen Tätigkeit der Klägerin setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Reise durch die besonderen Belange ihres Berufes und ihre spezielle Tätigkeit veranlasst war (Urteile vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612; vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

    Dies wäre zu bejahen, wenn die Klägerin sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit unmittelbar mit dem Gegenstand der Studienreise zu befassen gehabt und die Reise diesen besonderen Zwecken gedient hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).

    Auch die Tatsache, dass die Reise von der Bezirksregierung als vorgesetzter Behörde unterstützt wurde, lässt einen Schluss auf besondere dienstliche Belange der Studienreise nicht zu (vgl. BFH-Urteil in BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).

  • FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94

    Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim BGH für Studienreisen und

    Ebenso wie es allgemeiner Erfahrung widerspricht, dass einer dreiwöchigen Studienreise nach Japan lediglich ein ganz untergeordneter Erlebniswert zukommt (BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612), widerspricht es allgemeiner Erfahrung, dass einwöchige Studienreisen nach Budapest und in die Schweiz - beliebte Ziele des Tourismus - einen ganz untergeordneten Erlebniswert haben.

    Diese Voraussetzungen liegen aber ebenso wie bei der vom BFH im BStBl II 1993, 612, beurteilten Studienreise von Richtern und Staatsanwälten nach Japan auch im Streitfall nicht vor.

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), noch das Urteil von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), sondern vielmehr den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - insbesondere dem BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612 - folgt.

  • FG Brandenburg, 17.10.2001 - 2 K 762/00

    Klagebefugnis bei Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis für eine

    Denn die Gleichartigkeit der Teilnehmer ergibt sich nicht schon bereits aus ihrer Zugehörigkeit zu nur einer Berufsgruppe, wenn diese - wie bei Juristen - in zahlreiche Spezialgebiete und Tätigkeitsfelder aufgegliedert ist (in diesem Sinne auch BFH, Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl. II 1993, 612).

    Eine derartige Mischung von privater und allgemein beruflicher Fortbildung wird jedoch in steuerlicher Hinsicht von § 12 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erfasst (so auch BFH in BStBl. II 1993, 612).

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

    Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG besteht jedoch ein Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993, VI R 64/91, BStBl II 1993, 612, m. w. Nachw.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996, VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469, unter 2., m. w. Nachw., allerdings jeweils betreffend den Abzug von Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).
  • FG Bremen, 04.07.2000 - 299108K 5

    Steuerbarkeit der vom Arbeitgeber bezahlten Auslandsreise des Geschäftsführers

    Als gewichtige Indizien (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575 ) kommen einerseits die Organisation durch einen Fachverband für einen im wesentlichen gleichartigen (homogenen) Teilnehmerkreis mit konkretem Berufsbezug, also Abstellen auf die besonderen Belange des Berufs bzw. der speziellen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1982 I R 73/79, BFHE 138, 40 , BStBl II 1983, 409 , und vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528 , BStBl II 1993, 612 ) in Betracht - berufliche Indizien - und andererseits eine weit auseinandergezogene Reiseroute mit häufigem Ortswechsel und mit Besuch von Orten, die auch beliebte Ziele der Touristik darstellen - private Indizien -.

    Darüber hinaus sind Reisen in der Regel dann ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbar beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 - VI R 64/91, BFHE 170, 528 , BStBl. II 1993, 612).

  • FG Bremen, 17.01.2008 - 4 K 168/07

    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Schulleiters in Form kleiner Geschenke als

    Soweit die Aufwendungen sowohl der Lebensführung des Steuerpflichtigen, als auch der Förderung des Berufs des Steuerpflichtigen dienen, besteht gemäß § 12 Nr. 1 S. 2 EStG ein Abzugsverbot für diese Aufwendungen, denn diese Vorschrift enthält nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung dieser Aufwendungen, es sei denn, das Hineinspielen der Lebensführung ist unbedeutend und fällt nicht entscheidend ins Gewicht oder die Aufteilung ist an Hand objektiver Merkmale und Unterlagen ohne großen Aufwand möglich (vgl. BFH-Urteile vom 22.01.1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl. II 1993, 612;vom 21.11.1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl. II 1987, 262).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 95/04

    Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise als Werbungskosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 18. Oktober 1990, BStBl II 1991, 92; vom 22. Januar 1993, BStBl II 1993, 612; vom 23. Januar 1997, BStBl II 1997, 357; vom 31. Januar 1997 in BFH/NV 1997, 647; vom 13. Juni 2002, BFH/NV 2002, 1517, jeweils m.w.N.), der der Senat folgt, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden, wenn die Verfolgung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist.
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 101/05

    Grundsätzliche Bedeutung: Auslandsreise, WK-Abzug

    Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entnimmt sie der genannten Vorschrift ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Reise-Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).
  • BFH, 06.05.2002 - VI B 34/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslandsreise eine Hochschullehrers

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

  • BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92

    Steuerliche Anerkennung einer Studienreise von Rechtsreferendaren nach Frankreich

  • FG Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 11 K 174/00

    Unmittelbarer beruflicher Anlass für Ausbildungsreise nach Wien und Indien

  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99

    Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem

  • FG Hamburg, 26.11.1998 - III 62/98

    Werbungskostenabzug bei CeBit-Besuch?

  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 78/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Hauptschullehrers für eine

  • FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00

    Aufwendungen für Kongressreisen mit nicht völlig untergeordneter privater

  • FG Hessen, 10.12.1996 - 14 K 3512/96
  • FG Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 6 K 42/94

    Außenprüfung in Anwaltskanzlei; Betriebsausgabenabzug für Auslandstagegelder und

  • FG Saarland, 27.03.1996 - 1 K 272/94

    Einkommensteuer; Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • FG Saarland, 28.11.1996 - 2 K 93/96
  • BFH, 08.07.1993 - VI R 44/91
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